
Firmengründung in Bangkok und den ASEAN-Staaten
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Ihre Company Limited, zum Beispiel in Thailand, gründen wir in der Regel innerhalb von zehn Arbeitstagen. Dazu gehört die Registrierung ihres Firmennamens, die Anmeldung Ihrer Firma mit Satzung, Firmensitz, Gesellschaftern, Grundkapital und Gesellschaftszweck sowie die Einrichtung eines Bankkontos und die Beschaffung des amtlichen Firmenstempels. Optional stellen wir Ihnen auch Geschäftsadresse bzw. Geschäftsräume, übernehmen die Anmeldung bei den Steuerbehörden, verhandeln mit dem BOI über Investitionsförderung und bearbeiten das Zertifizierungsverfahren.
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Start-up Service: Gerne übernehmen wir auch - unterstützend oder in direkter Projektverantwortung - die Auswahl des Standorts, passender Räumlichkeiten und die komplette Einrichtung Ihres Büros. Dazu gehören die Verhandlung von Mietverträgen, die Anmeldung und Einrichtung der Kommunikationsanlagen, die Beschaffung von Büromöbeln, die Einrichtung der IT und die Anleitung der Handwerker bei der baulichen Anpassung der Infrastruktur.
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Die richtige Rechtsform erläutern Ihnen unsere deutsch-sprachigen und lokal erfahrenen Rechtsanwälte. Ob „Representative Office", „Regional Headoffice" oder eben „Company Limited" - wir erklären die wichtigsten Voraussetzungen sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile.






