“Good Guys In – Bad Guys Out”

Thailand richtet mehr Aufmerksamkeit auf unerlaubte Geschäfte von Ausländern

Lange Jahre war es nicht unüblich, dass Ausländer und ausländische Unternehmen in Thailand die Gesetze umgingen und trotz Androhung von Gefängnisstrafe in Thailand vertrieblich oder als Dienstleister tätig waren. Das gilt nicht nur für Private, die mit „Strohmännern“, zumeist Freundinnen aus einschlägigen Kreisen, Bars oder andere Geschäfte betrieben.

Auch durchaus namhafte Unternehmen missbrauchten sogenannte „Representative Offices“, denen gesetzlich jede Handelsfunktion, zu denen auch Auftragsabwicklung oder vorbereitende Gespräche gehören, verboten ist. Zumeist glaubte man, der Strafbarkeit zu entkommen, da ja die Aufträge am Ende durch die Muttergesellschaft im Ausland ausgeführt werden. Dem gleichen Irrtum über die Rechtswidrigkeit ihres Handelns unterliegen Unternehmen, die einen thailändischen Mitarbeiter in Thailand anstellen, sei es mit Festgehalt über „Pay-roll-Services“ oder über Provisionszahlungen. Man findet sogar Ausländer, die mit einem einfachen Businessvisum munter in Thailand wohnen und drauflos verkaufen.

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„Kritisiere niemals einen dummen Menschen; du wirst ihn verärgern. Kritisiere kluge Menschen, denn sie sind dir dankbar.“

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Diese Art Verstoß gegen das Verbot des „Foreign Business Act“ für ausländische Unternehmen, Handel oder Dienstleistung im Lande zu unterstützen oder zu betreiben, können teuer zu stehen kommen: Nicht nur, dass Unternehmen und Mitarbeitern – denen dies oft gar nicht bewusst ist – Gefängnis- und Geldstrafe drohen. Schlimmer ist noch, dass sie als (verbotene) Betriebsstätte des Unternehmens in Thailand betrachtet werden können. Dadurch werde beide unter Umständen mit allen Umsätzen von Produkten der Muttergesellschaft steuerpflichtig und es drohen Streitigkeiten mit deutschen und thailändischen Finanzbehörden.

Das Spruchband “Good guys in – bad guys out!” über den thailändischen Immigration-Schaltern ist ein weiterer Hinweis auf den seit einigen Monaten festzustellenden Willen der Regierung, jedwedes illegale Handeln von Ausländern, ausländischen Unternehmen oder Rep-Offices im Königreich konsequent zu unterbinden.

Über maßgeschneiderten und legalen Vertrieb auch für kleinere Unternehmen, die nicht das Kapital von rund 2,6 Millionen EUR für eine Handelslizenz aufbringen können oder wollen, informiert das Beratungsunternehmen Sanet (Thailand) Co. Ltd. gemeinsam mit seiner Marketingabteilung und seinen spezialisierten Anwaltspartnern (Informationen unter info@sanet.co.th oder www.sanet.eu)